Sicherheitshinweise
Vor der Benutzung ist das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen auf den Zustand und die Betriebssicherheit zu prüfen. Falls der Zustand nicht einwandfrei ist, darf es nicht benutzt werden.
Die Person die das Gerät führt, hat dieses bestimmungsgeämß zu verwenden und hat bei der Fahrweise die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, sowie beim Arbeiten mit dem Gerät dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Insbesondere ist hier auf Kinder zu achten!
Diese Maschine ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten benutzt zu werden. Auch Personen mit mangelnder Erfahrung und/oder mangelndem Wissen sollten das Gerät nur bedienen, wenn sie durch eine für ihre Sicherheit zuständige Personen beaufsichtigt werden oder von ihr Anweisungen erhielten, wie das Gerät zu benutzen ist. Kinder und nicht unterwiesene Personen dürfen die Kehrmaschine nicht benutzen oder damit spielen.
Die Maschine ist nicht zum Aufkehren von Flüssigkeiten, sowie brennenden oder glühenden Gegenstände wie z. B. Zigaretten, Streichhölzer oder ähnliches geeignet.
Das Aufkehren von explosiven Flüssigkeiten, brennbaren Gasen sowie unverdünnten Säuren und Lösungsmittel ist verboten. Dazu zählt Benzin, Farbverdünner oder Heizöl, die durch Verwirbelung mit der Luft explosive Dämpfe oder Gemische bilden können.
Materialien wie Aceton, unverdünnte Säuren und Lösungsmittel, sind nicht aufzukehren da sie die Maschine angreifen.
Stoffe die giftig, krebserregend oder brennbar sind, wie z.B. Arsen, Asbest, Barium, Beryllium, Blei, Pestizide oder sonstige gesundheitsschädliche Stoffe, dürfen nicht aufgekehrt werden.
Verwenden Sie feste Handschuhe, wenn Sie Glas, Metall oder andere spitzige und scharfkantige Materialien aus dem Schmutzbehälter entfernen.